Abrechnung mit der Krankenkasse bzw. Beihilfe

 Als Heilpraktiker rechne ich meine Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab.

 

Je nach Versichertenstatus gibt es unterschiedliche Kostenübernahmen der Leistungen:

  • Privat Versicherte bzw. private Zusatzversicherung:

Die Behandlungskosten werden entsprechend der vereinbarten Tarife erstattet. Im Normalfall sind dies tatsächlich 100%. Da sich die Tarife jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheiden, kann es sein, dass es gewisse Maximalbeträge im Jahr oder Abweichungen zu der Gebührenordnung gibt.  So kann es zum Beispiel sein, dass Ihre Krankenkasse nicht den vollen Betrag für eine gewisse Behandlung zahlt, wie diese in der Gebührenordnung angegeben ist, wonach wir Heilpraktiker uns richten und es kommt zu kleinen Abweichungen. Bitte fragen Sie bei Ihrer Kasse nach, was die genauen Tarife sind, so können wir Abweichungen vermeiden. 

 

  • Gesetzlich Versicherte bzw. Heilpraktikerzusatzversicherung: 

In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung keine Kosten für Heilpraktikerleistungen. Es besteht die Möglichkeit eine Zusatzversicherung abzuschließen (Oft kombiniert mit Zahnarzt - und Sehhilfeleistungen). Die Zusatzversicherung definiert genau den maximalen Jahressatz und die prozentuale Übernahme einzelner Behandlungssitzungen. Des Weiteren ist es möglich einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse zu stellen, der in Einzelfällen bewilligt wird. 

 

  • Beihilfeberechtigte:

Beihilfeberechtigte haben einen gesonderten Tarif in der Gebührenordnung für Heilpraktiker und bekommen die Leistungen dementsprechend erstattet. Auch hier sind das im Normalfall 100%. Um sicher zu gehen, schauen Sie gerne in Ihrem Tarif nach. 

 

  • Selbstzahler:

Selbstverständlich können Sie die Kosten einer Behandlung selbst übernehmen. Auch hier richte ich mich nach der Gebührenordnung um einheitlich und transparent für Sie zu bleiben. 

 

Bei Fragen können Sie mich gerne ansprechen. Ich spreche das Thema aber sowieso in jedem Ersttermin an, um anschließend keine Abweichungen oder Missverständnisse aufkommen zu lassen. 

 


Behandlungsablauf

Im Erstgespräch führen wir eine genaue Anamnese durch, besprechen wie oben beschrieben gewisse Themen zur Abrechnung oder Patientenaufklärung der gewissen Therapien und klären natürlich Ihre Fragen und Anliegen.  Am Anfang ist mir ebenfalls eine Funktionsdiagnostik und Analyse der Körperhaltung sehr wichtig. Sollten Sie bereits vorhandene Diagnosen, Befunde, Arztberichte oder Bilder besitzen, bringen Sie diese bitte mit. Der Ersttermin dauert gerne mal 90 Minuten. Die weiteren Sitzungen dauern je nach Therapieverfahren ca. 60 Minuten. 

 

Je nach Therapie und Anliegen unterscheidet sich der Behandlungsablauf, so dass ich hier keine genauen Ablauf beschreiben kann. Ich habe hierfür auch keine Schema, was ich mit jedem Patienten durchlaufe, sondern gestalte die Behandlungspläne individuell und kombiniere verschiedene Therapieverfahren, je nachdem was der Patient/in wünscht und natürlich am sinnvollsten ist.

 

Zu den Therapieverfahren und Leistungen geht es hier: